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Fragen an die LLB

Wie kann ich die LLB Lieder nutzen?

Grundsätzliches - wieso, weshalb, warum?

Infos für Komponisten und Autoren

Wie komme ich regelmäßig an neue LLB Lieder?
Neue Lieder erscheinen bei der LLB ausgabenweise. Eine Ausgabe umfasst 10-20 Lieder, in der Regel etwa im Umfang einer CD.
Entweder schaut man regelmäßig auf die Webseite der LLB, ob es was Neues gibt.
Oder man bestellt ein Abo direkt beim LLB Büro (buero @ llb-online.de). Als Abonnent bekommt man die jeweils neuesten Ausgaben zugesandt.

Wie gehe ich an die Liederauswahl ran?
Klar, erstmal reinhören. Dabei allerdings unbedingt beachten, dass die Aufnahmen extrem unterschiedlich zustande kommen. Wichtige und schwierige Aufgabe dabei ist, sich vorzustellen, wie das klingen würde, wenn man es mit der eigenen Lobpreisband oder selbst im Hauskreis machen würde.
Dann eben Noten runterladen und ausdrucken.

Wie gehe ich mit den unterschiedlichen Dateien (pdf, mp3) um?
Die mp3-Dateien hört man sich mit einem mp3-Decoder an. In aller Regel direkt auf dem Computer. Kostenlose Programme dafür sind z.B. winamp (Windows; sehr populär; Freeware) und freeamp, xmms (Windows, Linux, UNIX; open source). Der Computer braucht dafür natürlich eine funktionierende Soundkarte.

Die pdf-Dateien schaut man in aller Regel mit Adobes Acrobat Reader an, der ebenfalls kostenlos verfügbar und nutzbar ist. Alternativ kann man auch die Open Source Software ghostscript verwenden, mit der man auch pdf-Dateien erzeugen kann.

Die gif- und jpg-Dateien der älteren Notenblätter sollten von den meisten Browsern direkt dargestellt werden können. Das Ergebnis (insbesondere die Skalierung) hängt allerdings vom jeweiligen Browser ab. Mit deswegen sind wir auch zum pdf-Format gewechselt.

Copyright, kopieren, weitergeben, vortragen
Die Lieder dürfen in Gottesdiensten und Kleingruppen unentgeltlich verwendet werden und dürfen und sollen (!) weitergegeben und kopiert werden. Wir wollen, dass mit den Liedern Gott angebetet wird, und wenn jemand dazu beiträgt, indem er die Lieder weitergibt, freuen wir uns darüber!


Warum macht ihr das?
Wir glauben, dass dies ein Forum ist, über das Autoren und Komponisten ihre Lobpreislieder in idealer Weise anderen zugänglich machen können.

Aber dafür gibt es doch schon die christlichen Verlage!
Stimmt. Die christlichen Verlage haben jahrelang wertvolle Arbeit geleistet, um Lobpreismusik unter Christen zu verbreiten. Inzwischen bieten sich jedoch nicht zuletzt wegen der starken Verbreitung des Internet andere Wege an, wenn es darum geht, Lobpreislieder zu verbreiten. Somit sind die Verlage nicht mehr die einzige Möglichkeit, Lobpreis "an den Christen" zu bringen.

Warum jetzt was Neues machen?
Wir glauben, dass die Verbreitung über Verlage für Lobpreislieder große Nachteile hat: Zum einen ist sie recht langwierig. Der große Aufwand, den ein Verlag treiben muss, um Liederbücher redaktionell zu bearbeiten und zu drucken, führt dazu, dass zwischen der Niederschrift eines Lobpreisliedes und seiner Verbreitung in aller Regel deutlich mehr als ein Jahr vergeht. Weiterhin wird die Verbreitung über Verlage durch den großen administrativen Aufwand sehr kostspielig. Die Verlage decken diese Kosten durch das Erheben von Lizenzgebühren, die sie für die Vervielfältigung und Nutzung der Lieder erheben. Vor allem jedoch glauben wir, dass das dadurch eingeführte Schema, dass Lobpreislieder nur dann genutzt werden dürfen, wenn dafür bezahlt wird, nicht optimal ist. Wir glauben, dass es besser ist, Liedgut, das Gott selbst in aller Regel Leuten aufs Herz legt, anderen Leuten frei zur Verfügung zu stellen, um damit Gott anzubeten.

Warum soll es schlecht sein, für eine Leistung zu bezahlen - muss unter Christen immer alles gratis sein?
Natürlich muss nicht alles unter Christen gratis sein. Wir sind ledglich der Überzeugung, dass die unmittelbare Kopplung "Du darfst mit diesem Lied Gott anbeten - wenn du mir dafür 10 Pfennig gibst" der Tatsache "Lobpreis" nicht angemessen ist. Immerhin war auch Jesus sehr aufgebracht, als er sah, dass findige Leute ein Geschäft daraus machten, die für die Opfergaben der Pilger notwendigen Opfertiere im Jerusalemer Tempel zu verkaufen - eine schockierende Parallele. Wir sind daher der Überzeugung, dass es nicht nur praktischer ist, Lobpreislieder kostenfrei über die LLB zu verteilen, sondern sogar äußerst problematisch und unklug ist, dafür Geld zu verlangen.

Wird dadurch die Qualität nicht deutlich schlechter - ein Verlag hat schließlich viel bessere Möglichkeiten, Musik zu produzieren?
Zum Teil - ja. Aber schauen wir uns das mal genau an. Die Inspiration und Niederschrift der Musik wird nicht schlechter. Inspiriert werden Lobpreislieder (idealerweise :-) ) nach wie vor von Gott. Wie gut das dann niedergeschrieben wird, hängt vom Talent und der Tagesform des Autors ab. Die LLB hat eigens ein Review - Verfahren eingerichtet, in dem eingesandte Lieder bewertet und gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Autor überarbeitet werden. Wesentlich schlechter als bei Produktionen kommerzieller Verlage sind die Einspielungen der Lern-CDs der LLB. Das liegt daran, dass der Aufwand für eine professionelle Aufnahme immens ist. Und eigentlich ist das für Lobpreismusik nicht sonderlich relevant: Lobpreislieder werden in aller Regel im Gottesdienst und in Kleingruppen verwendet. Dort kann eine professionelle Studioaufnahme praktisch nie reproduziert werden.

Soll jetzt alle christliche Musik über die LLB laufen?
Nein. Die LLB sieht ihr Ziel darin, spezifisch für Lobpreislieder ein Forum zu schaffen. Für christliche Unterhaltungsmusik mag die Professionalität, die kommerzielle Verlage bieten, nach wie vor relevant sein. Die Tatsache, dass hierfür ein "pay-for-use" erhoben wird, jeder Lizenzgebühren entrichten muss, der christliche Unterhaltungsmusik kauft und hört, ist auch kein Problem, da es hier primär nicht darum geht, dass Menschen die Musik nutzen, um Gott zu dienen.

Wie "gratis" sind die LLB-Lieder?
Jeder darf die Lieder unentgeltlich weitergeben und im Gottesdienst und in Kleingruppen verwenden.

Wer hat die Rechte an den Liedern?
Die Urheber- und Verwertungsrechte bleiben beim Autor. An die LLB wird lediglich das einfache Nutzungsrecht (§ 33 Deutsches Urheberrechtsgesetz) zum oben genannten Zweck abgetreten. Das Recht, eine eigene CD mit den Liedern aufzunehmen und kommerziell zu vertreiben, verbleibt somit beim Autor.

Woher stammen die Einspielungen?
Es sind entweder vom Autor selbst gemachte Demos oder Livemitschnitte aus Gottesdiensten oder Musikproben. Sie sind daher nicht perfekt, dafür aber sehr praxisnah und umsetzbar.


Wer kann welche Lieder beitragen?
Mitmachen kann jeder. Die LLB ist zwar eine Initiative des BFP (Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden), ist aber ausdrücklich nicht konfessionsgebunden.
Wir suchen original deutsche Lobpreis- und Anbetungslieder. Also keine Übersetzungen, keine Chor-, Evangeliums-, Kinder-, Vortragslieder etc. Am besten Lieder, die sich in Eurer eigenen Gemeinde im Lobpreis bereits bewährt haben.

wie beitragen?
Am besten uns einfach mal die Lieder zukommen lassen. Nicht alle 100 :-) auf einmal, sondern nur mal die 3-5 besten. Idealerweise mit maschinengeschriebenem Text mit Akkordsymbolen oder sogar Noten. Außerdem eine möglichst saubere Demoaufnahme, am besten direkt ein Gottesdienst- oder Probenmitschnitt (realitätsnah!) als CD, Kasette oder mp3 Datei.
Außerdem müssen wir unbedingt wissen, wer den Text geschrieben und die Musik komponiert hat. Das ganze bitte an
Lobpreisliederbörse
Bettina von Bracken
Todtglüsinger Str. 3
21255 Tostedt
email: buero @ llb-online.de
schicken.
Nützlich sind sicherlich auch die Dokumente zum Songwriting:
Ein Artikel über Songwriting von Jimmy Owens
Ein Artikel über Songwriting von Albert Frey

Wird jedes eingesandte Lied übernommen?
Nein. Jedes Lied durchläuft eine Beurteilung durch das LLB-Team. Unter Umständen wird das Lied zusammen mit dem Autor überarbeitet. Das ist notwendig, weil wir ein gewisses Niveau der Lieder wahren möchten. Außerdem kann es sehr hilfreich sein, seine Lieder mal der Bewertung durch ganze andere Leute zu stellen.

Die Urheberrechte...
... bleiben beim Autor. Mit der Einsendung erhalten wir das Recht zur Verbreitung der Lieder im gemeindlichen Rahmen, sind jedoch nicht zur Veröffentlichung verpflichtet. Wenn ein Lied ausgewählt wird, veröffentlichen wir es im Rahmen der LLB "mit freundlicher Genehmigung des Verfassers". Die Vertragsbedingungen gehen aus dem eigens angefertigten Vertrag hervor, den wir Euch auf Anforderung gerne zuschicken. Er wird rechtsgültig, sobald wir ein vom Verfasser unterschriebenes Exemplar zurückerhalten. Der Vertrag ist kein Geheimnis. Einfach mal ansehen!


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26.8.2008